ISO zertifiziert seit 2004
zufriedene Kunden/innen
originale Qualitätsscheiben
Artikel 1 : Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend bis sie schriftlich von uns bestätigt werden. Desgleichen bedürfen Änderungen unserer schriftlichen Bestätigung. Es gelten die Tagespreise der Lieferung, soweit nicht schriftlich Festpreise vereinbart sind. Die Preise werden ohne Mwst. und andere Kosten (zum Bei- spiel Transportkosten) angegeben, welche zu Ihren Lasten gehen.
Höhere Gewalt, Streiks, von uns nicht zu vertretende Lieferungsverzögerungen unserer Zulieferer sowie von beiden Seiten unvorhergesehene Kostensteigerungen berechtigen uns zum Rücktritt; im letzteren Fall steht das Rücktrittsrecht auch Ihnen zu.
Modernste Technik, zertifizierte Verfahren und kostenloser Ersatzwagen – Vertrauen Sie den Profis.
Artikel 2 : Zahlungsmodalitäten
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort bei Anlieferung mit 2% Skonto.
Rechnungen, die nicht binnen 8 Tagen nach Versand per Einschreiben bestritten werden, gelten als definitiv akzeptiert.
Jede unbezahlte Rechnung wird nach Ablauf der o.a. Frist von Rechtswegen und ohne vorherige Warnung um Zinsen in Höhe von 10% pro Jahr erhöht.
Außerdem wird im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung der Rechnungsbetrag ohne vorherige Inverzugsetzung um 10% (mit einem Minimum von 50 €) Pauschalentschädigung erhöht. Alle Zahlungen werden zuerst mit den Zinsen und Pauschalentschädigungen verrechnet und dann mit den am weitest zurückliegenden Rechnungen. Wenn Sie die Zahlungsbedingungen oder andere Verpflichtungen Ihrerseits nicht respektieren, so haben wir das Recht unsere Leistungen resultierend aus anderen Verträgen, die Sie mit uns abgeschlossen haben, zu unterbrechen und zurückzuhalten. Wir haben außerdem das Recht im Falle einer teilweisen Lieferung oder Ausführung der verein- barten Arbeiten, eine Rechnung für den realisierten Teil auszustellen, für welche die vereinbarten Zahlungsfristen gelten.
Wir können jederzeit von Ihnen notwendige Garantien verlangen. Diese Garantien gelten als auf- schiebende Bedingung des Vertragsschlusses.
Wenn Ihre Versicherung die Rechnung nicht (vollständig) bezahlt, so müssen Sie selbst auf unsere erste Anfrage hin die Rechnung begleichen.
Artikel 3 : Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren verbleiben in unserem Eigentum, bis Sie unsere sämtlichen Forderun- gen erfüllt haben.
Artikel 4 : Lieferung
Die angegebenen Lieferfristen sind rein indikativ und keinesfalls bindend. Eine Abweichung zur vereinbarten Frist kann keinesfalls zu einer Entschädigung führen.
Die Lieferung findet in dem Moment statt, wo die Waren unser lokales Geschäft verlassen, wo die Arbeiten ausgeführt wurden.
Die Waren werden auf Ihre Gefahr und auf Ihre Kosten geliefert, und dies selbst wenn sie gebühren- frei geliefert werden.
Artikel 5: Offensichtliche Mängel
Alle Waren und verrichteten Arbeiten müssen unverzüglich bei Lieferung von Ihnen geprüft werden. Eventuelle Anmerkungen oder offensichtliche Mängel müssen bei Lieferung auf der Lieferbeschei- nigung angegeben werden, anderenfalls können wir alle Beschwerden als unzulässig ansehen und annehmen, dass die gelieferten Waren keine offensichtlichen Mängel aufweisen.
Artikel 6: Gesetzliche Gewährleistung und erweiterte Garantie
Zuzüglich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren laut Artikel 1649quater ZGb bieten wir folgende zusätzliche Garantien.
1. Wir garantieren Ihnen für die Dauer, während derer Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 6.3 bis 6.6 folgendes: (a) „10 Jahre Dichtigkeitsgarantie“- die Dichtigkeit der Montage der von uns erneuerten Fahrzeugverglasung, sowie (b) „3 Jahre Haltbarkeitsgarantie“- die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung.
Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten oder reparierten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Steinschlag-Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt.
2. Die Garantie beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden.
3. Diese Garantien sind wie folgt beschränkt: (a) im Falle von Dichtigkeitsmängeln wird die Nach- besserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch uns durchgeführt. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln tragen wir die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des Ihnen ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung tragen Sie selbst.
(b) im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern Sie einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt haben, wird der gezahlte Betrag für Steinschlag- Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Sie bzw. Ihre Versiche- rung), abgezogen.
Sie können im Rahmen dieser erweiterten Garantien außerdem keine Entschädigung für Nutzungs- ausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen.
Die Garantien gelten nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Stein- schlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von uns nicht zu vertreten sind.
4. Die Rechte aus diesen Garantien sind unverzüglich ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei uns schriftlich geltend zu machen.
5. Die Garantien erlöschen wenn Sie die Verglasung selber reparieren bzw. austauschen oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lassen.
6. Diese Garantien gelten nur Ihnen gegenüber. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantien ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach unserem Austausch bzw. unserer Reparatur der Vergla- sung von Ihnen an einen Dritten veräußert, so erlöschen diese Garantien automatisch an dem Tag der Veräußerung.
Artikel 7: Haftung/Standgebühr
Die in unseren Werkstätten geparkten Fahrzeuge sind gegen Diebstahl, Brand oder Beschädigungen versichert. Wenn das Fahrzeug nicht 48 Stunden nach Beendigung der Arbeiten abgeholt wird, dürfen wir von Ihnen eine Standgebühr von 20 € pro Tag verlangen.
Artikel 8 : Gerichtsstand und anwendbares Recht
Wenn Sie Kunde unserer belgischen Niederlassung sind, werden im Streitfall einzig und allein die Gerichte in Eupen zuständig und das belgische Recht anwendbar sein.
Sind Sie Kunde unserer deutschen Niederlassungen, so werden im Streitfall die Gerichte in Aachen zuständig und das deutsche Recht anwendbar sein.
Unser Expertenteam ist für Sie da! Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder besuchen Sie uns vor Ort – wir freuen uns auf Sie.
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